Inkassoprozess
Professionelles Inkasso erfordert juristisches Fachwissen, umfassende Kenntnisse der Abläufe und Fristen sowie Verhandlungsgeschick und Ausdauer.
1. Schritt: Versuch einer gütlichen Einigung
Der Schuldner wird kontaktiert und erhält je nach seinem Verhalten auf schriftlichem oder telefonischem Weg Zahlungsvorschläge und Aufforderungen zur Begleichung des geschuldeten Betrags.
2. Schritt: Einleitungsverfahren
Bleibt die Zahlung aus, wird in der Regel ein Betreibungsbegehren gestellt und der Zahlungsbefehl ausgelöst. Wird die Forderung vom Schuldner bestritten, kann bei Vorliegen einer Schuldanerkennung (beispielsweise unterschriebener Kostenvoranschlag, unterschriebene Teilzahlungsvereinbarung) ein Rechtsöffnungsverfahren eingeleitet werden. Liegt keine Schuldanerkennung vor, kann der Kunde die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen.
3. Schritt: Vollstreckungsverfahren
Je nach Situation wird das Verfahren auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt.
4. Schritt: Verlustscheinverwertung
Der Schuldner wird erneut auf die immer noch bestehende Schuld aufmerksam gemacht und im Rahmen von mehreren schriftlichen oder telefonischen Kontakten zur Zahlung aufgefordert. Dabei wird er immer wieder auch auf die Möglichkeit einer gütlichen Einigung hingewiesen.
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